AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson.
Diese hatte Beschwerde eingelegt, weil der der für die Verarbeitung Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Ausweisnummer und Geburtsdatum ohne ihre Zustimmung in einer WhatsApp-Gruppe mit 31 Mitgliedern veröffentlicht hatte. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. .
Veröffentlicht am: 25-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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