dsb verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Österreich: Die österreichische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen den Bußgeldempfänger, nachdem dieser sich an eine öffentliche Einrichtung gewandt hatte, um diese darauf aufmerksam zu machen, dass die Aussage einer Kindergärtnerin, sie sei zu 50 % behindert, nicht der Realität entsprach. Um seine Aussage zu untermauern, legte der Bußgeldempfänger der Einrichtung ein Gerichtsgutachten vor, das gesundheitsbezogene Daten der Betroffenen enthielt. Darin erkannte die Datenschutzbehörde eine unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kindergärtnerin. .
Veröffentlicht am: 09-10-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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