AEPD verhängt 480 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte eine Kamera an seinem Balkon installiert, die den öffentlichen Raum, die Straße vor dem Haus, erfasste. Darüber hinaus stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht des Beschuldigten fest, da er keine Informationsschilder zur Videoüberwachung angebracht hatte. Auch konnte er keine Aufzeichnungen der Bilder nachweisen.
Aufgrund freiwilliger Zahlung reduzierte sich das Bußgeld um 20 % von 600 EUR auf 480 EUR. .

Veröffentlicht am: 16-09-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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