AEPD verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Ein Betroffener wandte sich an die Datenschutzbehörde, nachdem er auf einen Onlineblog aufmerksam geworden war. Auf diesem Blog veröffentlichte der Bußgeldempfänger unter einem Pseudonym Texte über den Beschwerdeführer, erwähnte denselben namentlich und veröffentlichte Fotos. Besonders problematisch war außerdem ein Video des Antragstellers aus dem Jahr 2011 – es war ohne das Wissen des Antragstellers aufgenommen worden, der zum Zeitpunkt der Aufnahme selbst noch minderjährig war.
Auf mehrere Gesuche des Betroffenen, freiwillig eine Löschung vorzunehmen, reagierte der Bußgeldempfänger nicht. .
Veröffentlicht am: 05-09-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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