AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte an seinem Haus eine Videoüberwachungskamera angebracht, die mitunter eine öffentliche Straße sowie ein benachbartes Haus im Bild hatte. Dies wertete die spanische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Zudem stellte die Behörde als Verletzung der Informationspflicht aufseiten des Bußgeldempfängers fest, da die von ihm verwendeten Informationsschilder nicht alle erforderlichen Angaben enthielten.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus je 300 EUR für Verstöße gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c und Art. 13 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 04-08-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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