AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte ein Videoüberwachungssystem betrieben, das mitunter öffentliche Straßen erfasste. Dies wertete die spanische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Da zudem entsprechende Informationsschilder fehlten, stellte die Behörde auch eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten des Bußgeldempfängers fest.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus je 300 EUR aufgrund von Verstößen gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c und Art. 13 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 02-08-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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