AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die Bußgeldempfängerin hatte an ihrem Hof Videoüberwachungskameras angebracht, die mitunter das Grundstück eines Nachbarn sowie eine von beiden Parteien gemeinsam genutzte Zufahrtsstraße erfassten. Die spanische Datenschutzbehörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Daneben stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten der Bußgeldempfängerin fest. Auf den von ihr angebrachten Informationsschildern bzgl. der Videoüberwachung fehlten Angaben dazu, wer für die mit der Überwachung einhergehende Verarbeitung verantwortlich war und wie Betroffene von ihren Rechten Gebrauch machen konnten.
Die Bußgeldhöhe setzt sich zusammen aus je 300 EUR aufgrund von Verstößen gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c und Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 15-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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