AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte in seiner Garage vier Überwachungskameras installiert, die mitunter Teile des öffentlichen Raums erfassten. Dies wertete die spanische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Zudem stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten des Bußgeldempfängers fest, da dieser keine Schilder angebracht hatte, welche über die Videoüberwachung informierten.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus je 300 EUR aufgrund von Verstößen gegen die Artikel 5 Abs. 1 lit. c und 13 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 06-07-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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