AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien: Die Kontaktformulare auf drei im Bußgeldbescheid nicht namentlich genannten Websites des Bußgeldempfängers verfügten weder über ein Box zur Erteilung der Einwilligung noch über einen Link zur Datenschutzerklärung. Während auf zwei der Websites sich ein solcher Link ausschließlich am Seitenende befand, fehlte die Datenschutzerklärung auf der dritten Seite vollständig.
Das Bußgeld setzt sich anteilig zusammen aus 1.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und 1.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 23-05-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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