AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte an seinem Wohnhaus eine Videoüberwachungskamera angebracht, die eine öffentliche Straße und Nachbarhäuser erfasste. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Daneben stellte die Behörde auch eine Verletzung der Informationspflicht des Bußgeldempfängers fest, da dieser keine Schilder angebracht hatte, welche über die Videoüberwachung informierten.
Eine Einheit der zur spanischen Polizei gehörenden Guardia Civil hatte die unzulässige Videoüberwachung bei einer Patrouille entdeckt und Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde eingereicht.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 28-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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