AEPD verhängt 2.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Nachbarn verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger an seinem Haus drei Außenkameras angebracht hatte, welche eine öffentliche Straße sowie mehrere Nachbarhäuser erfassten. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Des Weiteren sah die Behörde die Informationspflicht des Beschwerdegegners verletzt, da die Schilder, die er angebracht hatte, um über die Videoüberwachung zu informieren, verwischt waren und nicht die Kontaktdaten des Verantwortlichen enthielten.
Die Bußgeldhöhe setzt sich zusammen aus 1.500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 21-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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