AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde einer Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger Fotos, welche die Beschwerdeführerin u.a. im Bikini zeigten, unberechtigt auf einer im Bußgeldbescheid nicht genannten Website veröffentlicht hatte. Zuvor waren die Fotos von der Betroffenen auf dem Second-Hand-Portal VINTED gepostet worden. .
Veröffentlicht am: 17-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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