AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die Stadtverwaltung einer im Bußgeldbescheid nicht namentlich erwähnten Stadt reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen einen Bewohner der Stadt ein. Grund der Beschwerde waren zwei Videoüberwachungskameras, welche dieser an seinem Wohnhaus angebracht hatte. Die Kameras erfassten Teile einer öffentlichen Straße. Die Behörde erkannte darin eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung.
Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger zwar ein Schild angebracht, das über die Videoüberwachung informierte, jedoch fehlten auf diesem die Kontaktdaten des Verantwortlichen. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Informationspflicht des Beschwerdegegners.
Das Bußgeld setzt sich anteilig zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 14-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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