AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Nachbarn verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger auf einem Informationsplakat zur von ihm an seinem Wohnhaus durchgeführten Videoüberwachung nicht alle erforderlichen Angaben gemacht hatte. So enthielt das Plakat z.B. keine Informationen zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen. Dies wertete die Behörde als einer Verletzung der Informationspflicht des Beschwerdegegners. .
Veröffentlicht am: 17-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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