AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil der Verantwortliche an einer öffentlichen Straße, welche an sein Grundstück grenzte, zwei Videoüberwachungskameras mit Bewegungsmeldern angebracht hatte. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Zwei Nachbarinnen hatten sich darüber bei der Behörde beschwert.
Die besagte Straße war dabei Mittelpunkt eines Nachbarschaftsstreits. Der Beschwerdegegner hatte sie in der Vergangeheit erfolglos als zu seinem Grundstück gehörend beansprucht. .
Veröffentlicht am: 06-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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