AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Eine Nachbarin hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Bußgeldempfänger eingereicht. Grund war der datenschutzrechtlich unzulässige Betrieb einer Videoüberwachungskamera, die der Beschwerdegegner aus Sicherheitsgründen von einem Dienstleister (NetworkBurgoSat S.L.) an der Fassade seines Wohnhauses hatte anbringen lassen. Diese erfasste neben seines eigenen auch Nachbargrundstücke (einschließlich des Hauses der Beschwerdeführerin) sowie Teile einer öffentlichen Straße.
Die Datenschutzbehörde erkannte hierin eine Verletzung des Prinzips der Datenminimierung, da eine derart umfassende Überwachung nicht für den Schutz des Grundstücks des Bußgeldempfängers erforderlich war. .
Veröffentlicht am: 22-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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