Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen Anhalt verhängt 200 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Sachsen-Anhalt: Der Bußgeldempfänger hatte mehrere Fotos von Fahrzeugen mitsamt Kennzeichnen und teils deren Fahrern gemacht und diese zusammen mit weiteren Angaben im Rahmen von Anzeigen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung an die Bußgeldabteilung der Stadt Magdeburg via E-Mail übermittelt. Der Versand war dabei unverschlüsselt erfolgt, obwohl laut Feststellung der Datenschutzbehörde Sachsen-Anhalt eine Verschlüsselung rechtlich erforderlich war. Alternativ hätte dem Verantwortlichen der postalische Versand zur Verfügung gestanden.
Ferner stellte die Datenschutzbehörde heraus, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nicht die Aufgabe des einzelnen Bürgers sei. Daher sei das Interesse des Bußgeldempfängers, verkehrswidriges Verhalten betroffener Personen anzuzeigen, nicht schutzwürdig und stelle im Sinne der DSGVO kein berechtigtes Interesse dar. .
Veröffentlicht am: 04-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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