BfDI Rheinland-Pfalz verhängt 200 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Rheinland-Pfalz: Der Verantwortliche hat mit einer Kamera an seinem Fahrzeug (sog. Dashcam) Videoaufnahmen vom Straßenverkehr angefertigt.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung auf Anfrage von der Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz erhalten. .

Veröffentlicht am: 21-01-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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