dsb verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Österreich: Der Verantwortliche hat auf seiner persönlichen Facebook-Seite Ausschnitte aus Patientenbriefen, Befunden und sonstigen ärztlichen Aufzeichnungen/Protokollen veröffentlicht. Zu den veröffentlichten Daten zählen im Detail u.a. Patientennamen, Befunddaten, medizinische Diagnosen, Medikationsdaten, Aufnahme- und Entlassungsdaten von Krankenhäusern, Sozialversicherungsnummern von Patienten sowie die Namen der behandelnden Ärzte. .

Veröffentlicht am: 03-12-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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