Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 3.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Griechenland: Der für den Versand von politischer Wahlwerbung in Tausenden von Fällen Verantwortliche konnte nicht nachweisen, dass er vorer eine Einwilligung der Betroffenen eingeholt hatte. Auch standen diese in keinem beruflichen Bezug zu der Person, sodass sich auch daraus keine mögliche Erlaubnis nach den Richtlinien des Gesetzes 3471/2006 für die Kontaktierung ergeben konnte.
Bei der Zumessung des Bußgelds wurde auch die mangelhafte Kooperation mit den ermittelnden Behörden berücksichtigt. .
Veröffentlicht am: 20-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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