Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen Anhalt verhängt 2.629 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Sachsen-Anhalt: Eine Person hatte über mehrere Monate hinweg fortlaufend E-Mails versandt. Dabei handelte es sich inhaltlich um Beschwerden, Verunglimpfungen sowie Strafanzeigen gegen Personen aus Wirtschaft, Medien und Politik. Der Absender hatte die E-Mails jeweils an einen Empfängerkreis zwischen 130 und 190 Personen gesandt; in der Spitze an bis zu 1.600 Empfänger. Die Adressdaten, d. h. die personenbezogenen E-Mail-Adressen, waren für jeden Empfänger offen einsehbar. Aufgrund dessen verhängte der Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld in Höhe 2.000 Euro.   .

Veröffentlicht am: 30-09-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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