AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Privatdetektiv

Spanien: Die spanische Aufsichtsbehörde erhielt eine Beschwerde einer Privatperson, welche die Dienste eines Privatdetektivs in Anspruch nahm. Sie hatte diesen aufgefordert, ihr die ermittelten Informationen zu übersenden, jedoch keine Antwort erhalten.
Wie die Behörde im Rahmen ihrer Untersuchung feststellte, erhielt der von der Beschwerdeführerin vorab unterzeichnete Vertrag keine Datenschutzklausel. Auch auf der Website des Ermittlers war keine Datenschutzrichtlinie hinterlegt. .

Veröffentlicht am: 25-01-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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