Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 150.000 Euro Bußgeld gegen PricewaterhouseCoopers Accounting S.A.
Griechenland: Gegen die Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers Business Solutions SA (PwC) hat die griechische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro verhängt. Die Beratung begründete ihre Praktiken dahingehend, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO beruhe.
Die Behörde hingegen stimmte dieser Auffassung nicht zu. Ihrer Ansicht nach verstieß PwC gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und der Verarbeitung personenbezogener Daten in unfairer und intransparenter Form entgegen den Bestimmungen der DSGVO (Art. 5 Abs. 1 lit. a). Tatsächlich seien die Daten im Rahmen einer anderen Rechtsgrundlage verarbeitet worden, über die die Mitarbeiter aber nie informiert wurden. .
Veröffentlicht am: 27-09-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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