AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen PRESTAMER
Spanien:
Der Verantwortliche hatte E-Mails an verschiedene Empfänger versandt, ohne dabei die Blindkopie-Funktion zu nutzen. Die Offenlegung der E-Mail-Adressen bei der Übermittlung einer E-Mail ohne Blindkopie stellt sowohl einen Verstoß gegen das Vorhandensein von technischen und organisatorischen Maßnahmen als auch eine Verletzung der Vertraulichkeit der Daten dar.
Das ursprüngliche Bußgeld von 3.000 Euro wurde aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldanerkenntnis um jeweils 20 % auf 1.800 Euro reduziert.
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Veröffentlicht am: 17-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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