AEPD verhängt 60.000 Euro Bußgeld gegen PRA IBERIA, S.L.
Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Finanzunternehmen ein. Anlass der Beschwerde waren anhaltende Aufforderungen seitens PRA IBERIA, S.L., ausstehende Schulden zu begleichen, obwohl keine solchen Schulden existierten. Die Beschwerdeführerin hatte diesbezüglich telefonisch, schriftlich und via zertifizierter E-Mail mehrere Auskunftsersuchen an den Bußgeldempfänger gerichtet. Diese waren jedoch allesamt unbeantwortet geblieben.
Ursächlich für die falschen Forderungen war ein vermeintlicher Kreditkartenvertrag vom 10. April 2000, den die Betroffene mit SANTANDER CONSUMER FINANCE, S.A. abgeschlossen haben soll. In dem Dokument war als zu belastendes Konto ein Konto bei PRA IBERIA angegeben worden, sodass PRA IBERIA die vom Konto abgehenden Gelder mit der Betroffenen in Verbindung brachte. Die Betroffene hatte den Vertrag jedoch nie unterschrieben und SANTANDER CONSUMER FINANCE konnte im Rahmen der Untersuchung auch keine anderweitigen Belege dafür vorbringen, dass die Betroffene den Vertrag geschlossen hatte.
Das Bußgeld setzt sich aus 30.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und 30.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen 15 DSGVO zusammen. .
Veröffentlicht am: 29-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de