AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen POSADA DE LLERENA
Spanien: Eine Privatperson beschwerte sich bei der spanischen Datenschutzbehörde. Sie hatte bei POSADA DE LLERENA eine Ferienwohnung reserviert und den Vertrag unterschrieben, der vorsah, dass sie beim Einchecken ihren Ausweis vorlegen müsse.
Die Gastronomieeinrichtung verlangte nach der Unterschrift jedoch eine Ausweiskopie von ihr und wies sie zusätzlich an, diese per Instant Messenger zu senden. Als sich die beschwerdeführende Person weigerte und sich auf den Vertrag berief, reagierte das Hotel negativ. .
Veröffentlicht am: 18-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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