Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Politischer Wahlkandidat
Griechenland: Ein politischer Wahlkandidat hatte einer aus seinem beruflichen Umfeld bekannten Person unerlaubt Kurznachrichten mit politisch werbendem Inhalt gesendet.
Das Gesetz 3471/2006 setzt für diese Art der Direktwerbung allerdings eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen voraus. Das Gleiche gilt für politische Kommunikationen durch elektronische Medien.
Auch wurde der Betroffene nicht im Voraus über das Ausmaß der Kommunikation und seine Betroffenenrechte (beispielsweise das Recht auf Löschung, Berichtigung, etc.) aufgeklärt. .
Veröffentlicht am: 02-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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