Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen politischer Kanditat
Griechenland: Der Betroffene hatte ohne seine vorherige Zustimmung zwei SMS-Nachrichten mit Wahlwerbung für die Kandidatur eines Politikers erhalten. Diese enthielten zudem keine rechtlich ausreichenden Hinweise zum Widerspruch. Der Beklagte gab an, die Mobilnummer aus dem persönlichem Kontakt einer Reise und dem Treffen über eine Verlagsveranstaltung erhalten zu haben, was der Beschwerdeführer allerdings abstritt. Die Nachweispflicht besteht bei elektronischer Werbung – insbesondere mit politischen Inhalten – auf Seiten des Nachrichtensenders.
Der Umstand, dass der Empfänger des Bußgeldes mit der Behörde kooperierte milderte die Sanktion. .
Veröffentlicht am: 18-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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