Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 4.000 Euro Bußgeld gegen Politiker

Griechenland: Der Politiker hatte durch die jahrzehntelange politische Arbeit in eine große Sammlung an Kontakten angelegt, die er über einen Massenversand von SMS-Nachrichten zur Werbung für seine Kandidatur nutzte. Der Beschwerdeführer hatte allerdings angegeben, trotz mehrmaliger Aufforderung per Telefon, nicht aus der Verteilerliste gelöscht worden zu sein. Dies führte der Kandidat auf einen menschlichen Fehler zurück. Da der betroffene Personenkreis sehr groß war und für die Kontaktierung keine eindeutige Zustimmung nachweisbar war, sprach die Behörde ein Bußgeld von 4.000 Euro aus.  .

Veröffentlicht am: 20-07-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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