GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Plurima s.r.l.
Italien: Gegen das Call-Center waren bei der italienischen Datenschutzbehörde zwischen den Jahren 2017 und 2019 eine Vielzahl von Beschwerden eingegangen, welche mit Werbeanrufen im Zusammenhang standen, die Plurima s.r.l. für TIM s.p.a. durchgeführt hatte. Die Anrufe waren dabei erfolgt, obwohl von den Betroffenen keine Einwilligungen vorlagen, sie der weiteren Kontaktaufnahme widersprochen hatten oder sich ihre Nummern auf der Robinson-Liste befanden.
Wie die Datenschutzbehörde feststellte, hatte der Bußgeldempfänger für die Werbekampagne Kontaktdaten verwendet, die nicht in der von TIM zur Verfügung gestellten Liste enthalten waren, sondern aus öffentlichen Listen zusammengetragen wurden. Zwischen August 2018 und dem 30. September 2019 waren so insgesamt 1.253 Personen unrechtmäßig kontaktiert worden.
Der Bußgeldbescheid steht im Zusammenhang mit einer großangelegten Untersuchung der Datenschutzpraxis von Call-Centern durch die Datenschutzbehörde. Diese war angestoßen worden, nachdem zuvor bei mehreren Telekommunikationsunternehmen, welche auf die Dienstleistungen von Call-Centern für die Durchführung von Werbekampagnen zugriffen, Datenschutzverstöße festgestellt worden waren. .
Veröffentlicht am: 28-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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