AEPD verhängt 300 Euro Bußgeld gegen PLANET COSTA DORADA SOCIEDAD LIMITA- DA
Spanien: Bei der spanischen Datenschutzbehörde wurde eine Beschwerde aufgrund der Installation einer Reihe von Videoüberwachungssystemen auf dem Grundstück des Unternehmens erhoben. Die Kameras seien auf das Nachbargrundstück und die öffentliche Straße gerichtet.
Die Anhaltspunkte für den möglichen Verstoß gegen Art. 13 DSGVO bestätigten sich nach Untersuchungen. Es wurde nicht ordnungsgemäß durch entsprechende Hinweisschilder auf den überwachten Bereich aufmerksam gemacht. Zudem wurden die Kameras ohne vorherige Genehmigung installiert.
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Veröffentlicht am: 06-04-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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