NAIH verhängt 1.371 Euro Bußgeld gegen Pflegeheimbetreiber

Ungarn: Gegen den Betreiber einer Pflegeeinrichtung war bei der ungarischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde eingegangen, welche das Videoüberwachungssystem des Betreibers  zum Gegenstand hatte. Mit Ausnahme der Wasch- und Umkleideräume, sowie des Büros des Chefpflegers befanden sich in allen Räumen der Anlage Kameras (insgesamt 25 Stück). Sowohl die Bewohner der Anlage als auch die Beschäftigten wurden durch die Videoüberwachung erfasst.
Der Bußgeldempfänger hatte Sicherheitsgründe für den Betrieb der Kameras angeführt. Mit ihnen sollte kontrolliert werden, ob unautorisierte Personen die Einrichtung betreten, und Diebstählen innerhalb der Anlage entgegengewirkt werden. Dem Verantwortlichen zufolge war es in der Vergangenheit wiederholt dazu gekommen, dass Heimbewohner untereinander Gegenstände stahlen, was negative Auswirkungen auf ihren gesundheitlichen Zustand hatte.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde hatte der Heimbetreiber dabei gegen die Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Transparenz, sowie der Zweckbindung und der Datenminimierung verstoßen. Denn eine derart umfassende Videoüberwachung war weder für den Verarbeitungszweck (Schutz der Anlage vor unbefugtem Zutritt, Vermeidung von Diebstählen) erforderlich noch diesem dienlich. Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger seine Rechenschaftspflicht verletzt und die Betroffenen nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert. .

Veröffentlicht am: 12-05-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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