GPDP verhängt 2.400 Euro Bußgeld gegen Partito Democratico – Abruzzo
Italien: Die Demokratische Partei Abruzzen hat mit der postalischen Versendung einer Wahlkampfbroschüre in der Region personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeitet, ohne entsprechende Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen. Gestützt hat die Partei diesen Vorgang auf eine Ausnahmebestimmung: “Verarbeitung personenbezogener Daten durch politische Parteien für Wahlkampfzwecke und deren Befreiung von Informationen”.
Die italienische Datenschutzbehörde verneinte allerdings die Einschlägigkeit des Vorganges für die Ausnahmeregelung und verpflichtete die Partei aufgrund des Verstoßes gegen nationales Datenschutzrecht zu einer Geldbuße von 2.400 Euro. .
Veröffentlicht am: 24-02-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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