Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Parlamentswahlkandidat
Griechenland: Die Behörde hat erneut ein Bußgeld aufgrund unerlaubter politischer Wahlwerbung verhängt. In diesem Fall hatte ein Kandidat der Parlamentswahlen ohne nachweisbare Einwilligung den Betroffenen mit Werbung für seine Kandidatur kontaktiert. Auch bestand keine direkte Widerspruchsmöglichkeit oder die Erlaubnis aufgrund eines vorherigen Kontaktes zu der Person.
Die Behörde wertete die mangelhafte Kooperation bezüglich der Angaben zum Betroffenenkreis und uneinheitlichen Aussagen des Beklagten zu dem Vorfall strafschärfend. Dieser gab einmal an, es hätte sich um einen Fehler und Irrtum in der Person gehandelt und einmal, dass der Kontaktierung eine Beziehung zugrunde läge. .
Veröffentlicht am: 18-11-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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