Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Parlamentskandidat
Griechenland: Ein Betroffener reichte bei der griechischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen einen Politiker ein. Grund der Beschwerde war der SMS-Versand von Wahlkampfwerbung, welche im Zusammenhang mit der Kandidatur des Bußgeldempfängers bei den griechischen Parlamentswahlen vom Juli 2019 stand. Der Betroffene hatte die Werbung erhalten, ohne darin eingewilligt zu haben.
Wie die Untersuchung der Datenschutzbehörde ergab, hatte der Politiker die Kontaktdaten des Betroffenen von einer politischen Veranstaltung bezogen. Dabei konnte er nicht nachweisen, dass von diesem eine gültige Einwilligung für den Erhalt von politischer Werbung vorlag. .
Veröffentlicht am: 21-04-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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