GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Palumbo Superyacht Ancona s.r.l.
Italien: Das Unternehmen hatte den Zugang eines extern über eine Agentur beschäftigten Mitarbeiters zu seinem Dienst-E-Mail-Account durch Passwortänderung ohne Vorankündigung oder anderweitige Information des Betroffenen gesperrt. Das Postfach enthielt sowohl berufliche als auch private Kommunikation und blieb nach der Sperrung weiterhin aktiv. Der Betroffene erhielt im Anschluss auf seinen verknüpften Endgeräten sogar Benachrichtigungen, die ihn zur Eingabe des neuen Passwortes aufforderten.
Daraufhin hatte der Betroffene Palumbo Superyacht Ancona s.r.l. um die Wiederherstellung seines Zugangs zu dem Postfach gebeten. Nachdem das Unternehmen seine Anfrage unbeantwortet ließ, reichte er Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde ein.
Neben einer Verletzung der Informations- und Auskunftspflicht gegenüber dem Beschwerdeführer stellte die Behörde auch Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Speicherbegrenzung fest. Außerdem hatte der Bußgeldempfänger auf eine Anfrage der Behörde nicht reagiert. .
Veröffentlicht am: 20-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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