UODO verhängt 340.717 Euro Bußgeld gegen P4 Sp. z oo
Polen: Die polnische Datenschutzbehörde reagierte auf eine Gerichtsentscheidung zu dem ursprünglichen Bußgeldbescheid und passte den Bescheid entsprechend der Hinweise an.
P4 Sp. z oo, der Rechtsnachfolger von Virgin Mobile Polska Sp. z oo, hatte der Behörde einen Datenschutzverstoß gemeldet. Eine unbefugte Person hatte Zugang zu den Daten erlangt und Registrierungsbestätigungen mit personenbezogenen Daten abgerufen. Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Abonnenten erfolgte infolge der Ausnutzung einer Schwachstelle im IT-System.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen zwar Maßnahmen getroffen hatte, um die Daten zu schützen, diese aber keiner systematischen Prüfung, Bewertung und Bewertung der Wirksamkeit unterzogen hatten. Nach Ansicht der polnischen Datenschutzbehörde hat P4 Sp. z oo damit gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit verstoßen. .
Veröffentlicht am: 24-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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