UODO verhängt 53.089 Euro Bußgeld gegen P4 Sp. z o. o.
Polen: Eine natürliche Person meldete, dass sie unbefugt Dokumente im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Telekommunikationsvertrags erhalten hatte. Das Unternehmen entgegnete dem Vorwurf zunächst, dass es eine Kopie des Vertrags an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse geschickt hatte. Die E-Mail-Adresse erwies sich als falsch, was der Kunde bereits vorher monierte und um Löschung bat. Jedoch sah das Unternehmen darin keinen Grund, den Vorfall zu melden.
Die Behörde stellte einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz fest. Der bestand darin, dass das Unternehmen die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nicht innerhalb von 24 Stunden, nachdem es davon Kenntnis erlangt hatte, der Aufsichtsbehörde meldete und dem Teilnehmer die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nicht unverzüglich mitteilte. .
Veröffentlicht am: 09-01-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.