UODO verhängt 22.372 Euro Bußgeld gegen P4 Sp. z o. o.

Polen: Grund des vorliegenden Bußgeldbescheids ist die nicht-fristgerechte Meldung von fünf Datenpannen an die polnische Datenschutzbehörde, welche sich bei dem Telekommunikationsunternehmen ereignet hatten. Statt die Behörde entsprechend den Erfordernissen, die sich mitunter aus dem polnischen Telekommunikationsgesetz als auch der EU-Verordnung Nr. 611/2013 ergeben, binnen 24 Stunden über die Vorfälle zu informieren, hatte P4 Sp. z o. o. Informationen zu allen fünf Vorfällen in einer einzigen, verzögerten Meldung zusammengefasst.
Grund dafür war nach Angaben des Bußgeldempfängers ein unbeabsichtigter Mitarbeiterfehler aufseiten der für den Versand der Schreiben zuständigen Anwaltskanzlei. Wegen des Fehlers war es zur Rücksendung der ursprünglichen Meldungen gekommen.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde erschwerend berücksichtigt, dass es es sich nicht um den ersten derartigen Vorfall aufseiten des Bußgeldempfängers handelte. Die Behörde hatte P4 Sp. z o. o. in der Vergangenheit zudem bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass der schnellste Weg, Datenpannen zu melden, darin besteht, eine Benachrichtigung über die Plattform biznes.gov.pl oder die ePUAP-Plattform zu senden. Das Unternehmen hatte jedoch weiter am postalischen Versand der Meldungen festgehalten. Erst im Februar 2021 war die Benachrichtigungspraxis den Empfehlungen der Datenschutzbehörde angepasst worden. .

Veröffentlicht am: 21-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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