GPDP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen OTTO s.r.l.
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil OTTO s.r.l. in einer seiner Filialen ein Videoüberwachungssystem mit drei Kameras betrieben hatte, ohne Betroffene ordnungsgemäß über die Videoüberwachung zu informieren. Die italienische Polizei hatte die Behörde nach einer Verwaltungskontrolle des Geschäfts darüber verständigt. .
Veröffentlicht am: 03-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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