GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Ordine Provinciale di Roma dei Medici Chirurghi e degli Odontoiatri

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen die Ärztevereinigung aus Rom, weil sie der Auskunftsanfrage eines Betroffenen nicht ordnungsgemäß entsprochen hatte. Dieser hatte sich darüber bei der Behörde beschwert.
Der Beschwerdeführer hatte Ordine Provinciale di Roma dei Medici Chirurghi e degli Odontoiatri via E-Mail um Auskunft darüber erbeten, ob sie von ihm und seinen minderjährigen Töchtern Daten verarbeitet, und, sofern dies der Fall ist, eine Kopie der verarbeiteten Daten angefordert. Der Bußgeldempfänger kam dem Ersuchen jedoch erst verspätet nach. Zudem wurden die angefragten Kopien nicht vollständig bereitgestellt. .

Veröffentlicht am: 30-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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