GPDP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Ordine degli Assistenti Sociali della Regione Lazio
Italien: Ein Betroffener hatte beim Bußgeldempfänger am 27. November 2019 per E-Mail gem. Art. 15 DSGVO angefragt, welche Daten von ihm und seinen minderjährigen Töchtern von diesem verarbeitet wurden. Nachdem er auf sein Auskunftsersuchen zunächst keine Antwort erhielt, reichte der Betroffene am 10. Januar 2020 Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde gegen die Ordine degli Assistenti Sociali della Regione Lazio ein. Die Auskunft war daraufhin zwar am 17. Juni 2020 erteilt worden, allerdings ohne die signifikante Verzögerung und insbesondere die anfängliche Nichtbeantwortung der Anfrage zu erklären. .
Veröffentlicht am: 15-03-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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