GPDP verhängt 3.500 Euro Bußgeld gegen Orden der Architekten, Planer, Landschaftsarchitekten und Restauratoren der Provinz Matera
Italien: Die italienische Datenschutzbehörde untersuchte eine Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte beim Orden der Architekten, Planer, Landschaftsarchitekten und Restauratoren der Provinz Matera eine Korrekturanfrage eingereicht, nachdem jemand sie fälschlicherweise als “Architekt” bezeichnet hatte. Der Orden schickte eine Kopie der Anfrage an die Person, die den Fehler gemacht hatte, in der die personenbezogenen Daten des Antragstellenden, darunter Name und E-Mail-Adresse, sichtbar waren.
Außerdem wurde eine Kopie des Protokolls, in dem der Antrag bearbeitet wurde, im Netz veröffentlicht. Auch in diesem Dokument waren die Daten des Antragstellers nicht unkenntlich gemacht worden. .
Veröffentlicht am: 01-07-2024
Quelle von dsgvo-portal.de