AEPD verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen ORANGE ESPAGNE, S.A.U.

Spanien: Eine Privatperson wandte sich mit einer Beschwerde an die Zivilgarde von Totona, nachdem ein Mitarbeiter des Versanddienstunternehmens General Logistics Systems Spain (GLS) bei der Auslieferung ihres Smartphones die Vorder- und Rückseite ihres Ausweises Fotografierte.
Die spanische Datenschutzbehörde wurde auf den Vorfall aufmerksam gemacht und stellte Untersuchungen an. Dabei stellte die Behörde fest, das GLS im Auftrag von ORANGE ESPAGNE S.A.U. das Paket ausgeliefert hatte. ORANGE ESPAGNE gab an, zur Sicherheit und einwandfreien Identifikation der Kunden Fotos des Personalausweises anzufordern. Damit solle zweifelsfrei vermieden werden, Lieferungen mit gewissem Wert wie Telefone oder Tablets an den falschen Empfänger zuzustellen.
Die Behörde kritisierte die Lieferpraxis des Unternehmens stark, da das Fotografieren der Vorder- und Rückseite des Personalausweises und das Erfassen aller darauf enthaltenen Daten für den Zweck einer simplen Warenlieferung und Identifikation des Empfängers in keinem Verhältnis steht. Die Behörde ist der Ansicht, dass ORANGE ESPAGNE gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen hat.
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Veröffentlicht am: 17-03-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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