GPDP verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Omnia 24 S.r.l.
Italien: Bei der italienischen Datenschutzbehörde waren mehrere Beschwerden gegen Omnia 24 S.r.l. eingegangen. Gegenstand der Beschwerden war SMS-Werbung für Evo24, einen Service des Bußgeldempfängers, welche die Betroffenen ohne ihre Einwilligung erhalten hatten.
Wie die Untersuchung der Behörde ergab, hatte Omnia 24 mehrere Unternehmen mit der Durchführung der SMS-Kampagne beauftragt. Die Beschwerden, welche die Behörde erhalten hatte, richteten sich dabei gegen SMS-Werbung, welche vom Unternehmen La Duomo S.r.l.s. versandt worden war. Im Laufe der Ermittlungen konnte La Duomo nicht nachweisen, dass es über gültige Einwilligungen der Betroffenen für die Durchführung der Werbemaßnahmen verfügte.
Vor diesem Hintergrund wertete die Behörde die mit dem Nachrichtenversand einhergehende Verarbeitung als unrechtmäßig. Des Weiteren stellte sie aufseiten von Omnia 24 als dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Verletzung der Rechenschaftspflicht sowie der Pflicht, sicherzustellen, dass die von Auftragsverarbeitern vorgenommene Verarbeitung auf eine datenschutzkonforme Weise erfolgt, fest. Der Bußgeldempfänger hatte mit La Duomo keinen Vertrag über Auftragsverarbeitung geschlossen, der die Verarbeitungstätigkeit des Dienstleisters regelte.
Gegen La Duomo S.r.l.s. wurde in einem separaten Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 20.000 EUR verhängt. .
Veröffentlicht am: 26-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de