CNIL verhängt 105.000 Euro Bußgeld gegen NS CARDS FRANCE

Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde hatte zwei unfangreiche Kontrollen bei dem Unternehmen durchgeführt und dabei diverse Mängel festgestellt.
So hatte NS CARDS FRANCE die Nutzerdaten der Kunden für einen unbestimmten Zeitraum aufbewahrt, da nach Ablauf der regulären Frist die Konten nur deaktiviert und nicht gelöscht wurden. Darüber hinaus wurde die zehnjährige Aufbewahrungsfrist auf alle Benutzerkonten angewendet, ohne die aufzubewahrenden Daten zu sortieren, beispielsweise in Anwendung bestimmter Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes.
Sowohl auf seiner Website als auch in seiner mobilen Anwendung informierte NS CARDS FRANCE die Menschen über eine unvollständige und veraltete Datenschutzrichtlinie. Darüber hinaus wurden diese Informationen auf Englisch bereitgestellt, obwohl die Zielgruppe des Unternehmens überwiegend französischsprachig ist.
Außerdem stellte die Behörde fest, dass die Regeln für Passwörter zu unsicher gewesen waren, und fast 50.000 Passwörter im Klartext in der Datenbank gespeichert und mit der E-Mail-Adresse und den Benutzer-IDs verknüpft waren.
Zudem platzierte das Unternehmen ohne Zustimmungder Kunden Google Analytics-Cookies auf den Endgeräten der Kunden.
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Veröffentlicht am: 12-01-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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