Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen NOW DOCTOR – Εταιρία Παροχής Ηλεκτρονικών Υπηρεσιών Αναζήτησης και Προβολής Ιατρών Ε.Π.Ε.
Griechenland: Bei NOW DOCTOR – Εταιρία Παροχής Ηλεκτρονικών Υπηρεσιών Αναζήτησης και Προβολής Ιατρών Ε.Π.Ε. handelt es sich um den Betreiber des griechischen Ärzteportals nowdoctor.gr, über das bspw. Termine bei Ärzten gebucht werden können.
Die griechische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen NOW DOCTOR, weil das Unternehmen zwei Löschanfragen einer auf der Plattform gelisteten Ärztin nicht nachgekommen war. Die Ärztin hatte sich darüber bei der Behörde beschwert, nachdem die ausbleibende Löschung zu Problemen in ihrer Praxisverwaltung und zu Verwirrung unter ihren Patienten, wie Termine für ihre Praxis gebucht werden können, geführt hatte. Das Unternehmen hatte die Löschung erst nach einer Intervention der Datenschutzbehörde vorgenommen – 18 Monate nach der ersten Anfrage der Betroffenen.
Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Behörde neben einer Verletzung der Rechenschaftspflicht von NOW DOCTOR des Weiteren auch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung fest. Denn der Bußgeldempfänger hatte die Daten der Beschwerdeführerin zu Werbezwecken länger gespeichert, als es aufgrund rechtlicher Vorgaben erforderlich gewesen wäre. .
Veröffentlicht am: 20-09-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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