AEPD verhängt 8.000 Euro Bußgeld gegen Notar
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte Einsicht in Grundbuchauszüge erhalten, ohne dass hierfür eine Anordnung zur Einsichtnahme vorlag. Seitens der Betroffenen lag ebenfalls keine Einwilligung für den Vorgang vor.
Aufgrund freiwilliger Zahlung wurde das Bußgeld um 20% von 10.000 EUR auf 8.000 EUR reduziert.
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Veröffentlicht am: 06-02-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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