GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Nomodidattica

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde untersuchte die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung. Das Urteil des Streits, in dem es um Unterhaltszahlungen für minderjährige Personen ging, war in ungeschwärzter Form online veröffentlicht worden. Folglich enthielt es die personenbezogenen Informationen der betroffenen Kinder. .

Veröffentlicht am: 16-09-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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