GPDP verhängt 200.000 Euro Bußgeld gegen Nirvam Srl
Italien: Die Italienische Datenschutzbehörde untersuchte im Rahmen einer großangelegten Überprüfung eine italienische Datingplattform, nachdem der Behörde Unregelmäßigkeiten in der Datenverarbeitung aufgefallen waren.
Nirvam Srl , welches die Datingplattform mit über 4,7 Mio. registrierten Nutzern betreibt, forderte diese auf, bei der Registrierung unter anderem das Treffeninteresse, Land, Region, Wohnort, Geburtsdatum, E-Mail anzugeben sowie Fotos hochzuladen, ohne ihnen ausreichende Informationen über die Verwendung dieser Daten mitzuteilen.
So enthielt die Datenschutzerklärung des Unternehmens keine Hinweise auf die vielfältigen und zusätzlichen Behandlungen, welche das Unternehmen für die Nutzung des Dienstes durchführte. Auch fehlten Informationen über die Möglichkeit für Interessenten, ihre Rechte auszuüben, einschließlich der Möglichkeit, eine Beschwerde beim der Datenschutzbehörde einzureichen.
Die Behörde stellte außerdem fest, das Nirvam Srl über keine spezifische Datenschutzrichtlinie in Bezug auf die Aufbewahrungsfristen der verarbeiteten Daten verfügte, und trotz seiner Verpflichtung weder das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellt noch den Datenschutzbeauftragten ernannt hatte. .
Veröffentlicht am: 14-02-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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